Generelle Informationen 

Grundsätzlich darfst du als geflüchtete Person an einer deutschen Hochschule studieren. Unproblematisch ist es vor allem dann, wenn dein Status anerkannt ist (Asylberechtigung, Zuerkennung des Flüchtlingsschutzes etc.). Dasselbe gilt auch, wenn dein Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist oder du einen Duldungsstatus hast. Für dich gelten die gleichen Bedingungen wie für andere internationale Studieninteressierte.

 
 

Die passende Beratung

In den  der Hochschule in deiner Nähe bekommst du weitere wichtige Informationen zum Studium in Deutschland. Sie helfen dir unter anderem, den passenden Studiengang auszuwählen, deine Zeugnisse zu bewerten und weitere Schritte zu planen. Einige Hochschulen haben bereits spezielle Berater für Geflüchtete. Erkundige dich dafür direkt beim nächsten International Office. Eine Übersicht der Ansprechpartner in den International Offices findest Du hier auf der Website des .

Auch die Beratungsstellen der  beraten und unterstützen junge Zugewanderte bei der Aufnahme oder Fortsetzung ihres Studiums. Du kannst dich kostenlos vor Ort beraten lassen. In ganz Deutschland gibt es 21 Beratungsstellen. Auf der Website kannst du dich für einen Termin anmelden.

Die Refugee Law Clinics sind eine Initiative von Jura-Studierenden. Sie bieten kostenlose Rechtsberatung für Geflüchtete an. 

 
 

FAQs: Deine Fragen – unsere Antworten!

Egal, was du über das Studieren in Deutschland wissen willst – wir sagen es dir! In unseren FAQs für Geflüchtete findest du Antworten auf die häufigsten Fragen. Und wenn deine Frage doch nicht dabei ist – schreib uns über das Kontaktformular, wir helfen dir gerne!