Anmeldung & Aufenthaltserlaubnis

Sobald du eine Unterkunft gefunden hast, musst du dich beim zuständigen Einwohnermeldeamt melden. Dort bekommst du eine Meldebestätigung. Danach musst du dich noch um deine Aufenthaltserlaubnis kümmern.

 
 

Alle internationalen Studierenden, die nach Deutschland ziehen und eine Wohnung oder ein Zimmer gefunden haben, müssen sich beim melden – und zwar meist innerhalb von einer Woche. Im Einwohnermeldeamt musst du ein Meldeformular ausfüllen. Danach bekommst du eine Meldebestätigung. Dieses Dokument musst du gut aufbewahren, um bei der Ausländerbehörde deine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

 

Erster SCHRITT: MELDEBESTÄTIGUNG BEIM EINWOHNERMELDEAMT

Sobald du eine Unterkunft in Deutschland gefunden hast, musst du dich beim zuständigen Einwohnermeldeamt melden. In manchen Städten heißt das Einwohnermeldeamt auch Bürgerbüro oder Bezirksamt. Du solltest dich innerhalb von ein bis zwei Wochen (unterschiedlich je nach Vorgabe deines zuständigen Einwohnermeldeamtes) anmelden, ansonsten kann es sein, dass du ein Bußgeld zahlen musst. Manchmal erhältst du keinen Termin innerhalb von ein oder zwei Wochen. Wichtig ist, dass du den Termin aber in den vorgeschriebenen ein bis zwei Wochen gebucht hast. Die Termine kannst du meist .

 
 

Zweiter SCHRITT: AUFENTHALTSERLAUBNIS BEI DER AUSLÄNDERBEHÖRDE