Einreise nach Deutschland
Damit du nach Deutschland einreisen darfst, brauchst du verschiedene Unterlagen. Am wichtigsten ist dabei das Visum. Du solltest es früh genug beantragen, denn die Bearbeitung durch die Behörden kann eine ganze Weile dauern.
Je nachdem, aus welchem Land du kommst und was der Grund für deine Reise nach Deutschland ist, brauchst du bereits für die Einreise nach Deutschland ein Visum. Das stellen dir die Deutsche Botschaft oder das Deutsche Konsulat in deinem Heimatland aus. (Adressen der Botschaften und Konsulate findest du auf der Website des Auswärtigen Amts.
Dabei wird grundsätzlich zwischen zwei Visumstypen unterschieden:
Schengen-Visum:
Es wird für einen kurzzeitigen Aufenthalt (zum Beispiel touristischer Aufenthalt, Teilnahme am Sommersprachkurs) von bis zu drei Monaten pro Halbjahr ausgestellt. Vorsicht: Wer ein Schengen-Visum hat, muss nach spätestens drei Monaten wieder ausreisen. Das Schengen-Visum ist also nicht geeignet, wenn du ein Studium, eine Promotion oder einen Forschungsaufenthalt in Deutschland absolvieren willst.
Nationales Visum:
Es wird für einen mehr als dreimonatigen Aufenthalt (zum Beispiel zur Teilnahme am Studienkolleg oder zum Studium) ausgestellt. Wenn du studieren oder promovieren willst, solltest Sie also auf jeden Fall von vornherein ein nationales Visum für den Aufenthalt zu Studienzwecken beantragen. Dafür musst du in der Regel die folgenden Unterlagen bei der für dich zuständigen deutschen Auslandsvertretung vorlegen:
- die Zulassung der deutschen Hochschule,
- einen Krankenversicherungsschutz,
- einen Nachweis über eventuell bereits erbrachte Studienleistungen,
- einen Nachweis über eventuell vorhandene Deutschkenntnisse oder einen geplanten Sprachkurs in Deutschland,
- Unterlagen, die die Finanzierung des Lebensunterhalts während des Studiums belegen (Finanzierungsnachweis).
Tipp: Studienbewerber, die noch keine Zulassung zu einer deutschen Hochschule oder zum Studienkolleg haben, können ein Studienbewerbervisum beantragen. Es ist drei Monate gültig und kann nach der Zulassung in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umgewandelt werden.
Eine weitere Variante ist ein Visum für einen Sprachkurs. Doch Vorsicht: Dieses ist nur gültig für die Dauer des Sprachkurses. Es kann nicht in ein Visum zu Studienzwecken umgewandelt werden. Soll ein Sprachkurs in Zusammenhang mit einem Studium absolviert werden, muss dies bei der Visumsbeantragung angegeben werden. Für diesen Aufenthaltszweck muss ein Studienvisum oder ein Studienbewerbervisum beantragt werden.
Ausführliche Informationen zum Thema, sowie eine genaue Auflistung der Länder, die ein Visum und / oder eine Aufenthaltserlaubnis brauchen, findest du auf der DAAD-Website.
Linktipps:
Deutsche Auslandsvertretungen: Die Datenbank des Deutschen Auswärtigen Amtes vermittelt dich an die richtigen Ansprechpartner bei Fragen rund um Visum und Einreise.
Visabestimmungen: Das Auswärtige Amt weiß alles zu Visaverfahren und zur Einreise nach Deutschland und hält Antragsformulare in unterschiedlichen Sprachen bereit.
In unserem Chat beantworteten Daniela Gräber und Gunnar Schneider vom Auswärtigen Amt viele deiner Fragen zu 

















