In Deutschland bleiben dürfen

Du warst beim Einwohnermeldeamt und hast dich registriert. Falls dir nun trotzdem noch die Aufenthaltsgenehmigung fehlt, kommst du wahrscheinlich nicht aus der EU oder den EWR-Staaten und musst deshalb zum Ausländeramt.

Aufenthaltsgenehmigung, Bild: Abbis/DAAD
Aufenthaltsgenehmigung, Bild: Abbis/DAAD
Bei der Ausländerbehörde beantragst du deine Aufenthaltserlaubnis. Damit deine Unterlagen schnell und unkompliziert geprüft werden können, solltest du folgende Dokumente mitbringen:

  • die Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes,
  • den Nachweis über eine Krankenversicherung,
  • den Immatrikulationsbescheinigung deiner deutschen Hochschule,
  • eventuell einen Finanzierungsnachweis,
  • deinen Pass mit Visum,
  • eventuell ein Gesundheitszeugnis,
  • Geld für die Gebühr zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis (frag vorher beim Akademischen Auslandsamt nach den Tarifen),
  • eventuell deinen Mietvertrag,
  • eventuell (biometrische) Passfotos.

Mindestens zwei Jahre gültig

Nach der Prüfung deiner Unterlagen wird dein Visum in eine "Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke" umgewandelt. Die Aufenthaltserlaubnis ist zunächst einmal auf zwei Jahre beschränkt. Sollte dein Studiengang länger dauern, musst du deine Aufenthaltserlaubnis vor Ablauf der zwei Jahre nochmals verlängern lassen. Dafür muss du dann nachweisen, dass du ordnungsgemäß studierst - also alle notwendigen Scheine und Prüfungen absolviert hast.

Ausführliche Informationen zum Thema Einreise und Aufenthalt findest du auf der DAAD-Website.

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