Neben dem Studium Geld verdienen
Ein Blick ins Portemonee und dein Entschluss steht fest: Du brauchst Geld und deshalb einen Nebenjob. Wege zum Traumjob gibt es viele.
Kellnern ist sehr beliebt, Bild: DAADKellnern, putzen, babysitten
Kellnern ist sehr beliebt, Bild: DAAD
Eine ideale Ergänzung zu deinem Studium sind Jobs an den Instituten, in den Bibliotheken oder an anderen Einrichtungen der Hochschulen. Ein Klassiker unter den Studentenjobs ist das Kellnern in Cafés oder Kneipen. Andere Studierende betreuen Gäste auf Messen, arbeiten als Auslieferungsfahrer oder Fahrradkuriere, gehen putzen, arbeiten im Copy-Shop, als Babysitter und so weiter.
Achte bei deiner Jobsuche auch auf Aushänge an den Schwarzen Brettern in der Hochschule, in Bibliotheken, Supermärkten usw. An vielen Hochschulen gibt es zudem eine Jobvermittlung für Studierende. Ansprechpartner ist das Studentenwerk oder die örtliche Agentur für Arbeit.
Fünf bis zehn Euro pro Stunde
Wie viel du durch deinen Nebenjob verdienst, hängt sehr stark von deinen Kenntnissen, der Region und der Branche ab, in der du arbeiten möchtest. Generell gilt: In teuren Großstädten wie München, Hamburg oder Köln bekommst du mehr Geld, musst aber auch mehr für Miete oder Essen zahlen. Beliebt sind Bürotätigkeiten, kellnern oder Promotionjobs, aber auch so genannte "Hiwi"-Stellen in einem Institut der Hochschule, wo Studierende als Wissenschaftliche Hilfskraft ihren Professor unterstützen.
Während du als Kassierer im Supermarkt oder bei einer Fastfoodkette ca. sechs Euro bekommst, lohnt sich die Arbeit im Büro oder als Promoter mit bis zu zehn Euro pro Stunde schon eher.
Beachte: Ganz gleich für welche Art von Arbeit du dich letztlich entscheidest, es ist neben dem Studium fast unmöglich, dass du deinen Lebensunterhalt vollständig durch deinen Nebenjob finanzierst.
Video: Max gibt dir Tipps für die Jobsuche
Pflichtpraktika sind keine Arbeit
Vielleicht willst du während deines Studiums in den Semesterferien ein Praktikum absolvieren und fragst dich nun, ob das auch als Arbeit zählt? Es zählt nicht, wenn es als so genanntes "Pflichtpraktikum" in deiner Studienordnung vorgeschrieben ist.
Ausführliche Informationen zu rechtlichen Bestimmungen, wie viel du arbeiten darfst, findest du auf der Website des DAAD.


















